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Die private Nutzung des Plugin-Hybridautos Dienstwagen ist begünstigt.

Gewöhnlich sind 1% des Dienstwagen-Listenpreises für den Arbeitnehmer zu versteuern nicht so für Plugin-Hybridautos (*weitere Voraussetzungen siehe unten) und reine E-Autos hier wird dieser Wert auf 0,5% reduziert. Keinen Vorteil geniessen die sog. -milden Hybridautos-, die nämlich nicht über einen externen Stecher aufladbar sind.

Voraussetzung ist auch, dass der Dienstwagen erst ab Januar 2019 gekauft wurde bzw. geleast wird. Derzeit gilt die Regelung bis Ende 2021, ob eine Verlängerung kommt weren wir sehen.

 

*Die Plugin-Hybridautos dürfen keine höhre Co2 Emission als 50g pro km haben und eine Reichweite von min 40km mit der reinen Nutzung des E-Antriebs.

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