Gewöhnlich sind 1% des Dienstwagen-Listenpreises für den Arbeitnehmer zu versteuern nicht so für Plugin-Hybridautos (*weitere Voraussetzungen siehe unten) und reine E-Autos hier wird dieser Wert auf 0,5% reduziert. Keinen Vorteil geniessen die sog. -milden Hybridautos-, die nämlich nicht über einen externen Stecher aufladbar sind.